Arbeitsrecht
Eine tragende Säule unserer Kompetenzen ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.
Unsere Anwältin für Arbeitsrecht vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte. Wir bieten fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.
Durch jahrelange praktische und theoretische Erfahrung vertritt sie Ihre Position bestmöglich.
Unsere Tätigkeiten im Arbeitsrecht
- Begleitung der betrieblichen Personalarbeit
- Restrukturierung und Betriebsänderung
- Optimierung von Arbeitsbedingungen
- Kündigung
- Kündigungsschutzverfahren
- Durchsetzung von Arbeitnehmeransprüchen
- Arbeitsvertragsgestaltung
- Abfindungsoptimierung
- Mutterschutz und Elternzeit
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Betriebsvereinbarungen
- Tarifvertragsrecht
- Personelle Einzelmaßnahmen